28. November 2019

Grundstück eingezont

Die Einsprecher haben ihre Beschwerde nicht an das Bundesgericht weitergezogen. Sie anerkennen den Entscheid des Regierungsrates und dessen Bestätigung durch das Kantonsgericht Luzern.

TRennwandsystemWebagentur LuzernSolaranlage LuzernWaldis Berry BüroplanungGunzwiler DestillateHolzglastrennwändeCreanetBeton Baustoff für die ZukunftBürotrennwändeSEO Agentur Luzern