21. März 2019

Beschwerde abgewiesen

Das Kantonsgericht Luzern hat inzwischen die Verwaltungsgerichtsbeschwerde geprüft und beurteilt. Sie wurde in allen Belangen abgewiesen. Gegen diesen Entscheid kann innerhalb von 30 Tagen beim Bundesgericht in Lausanne eine weitere Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten erhoben werden.

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