8. März 2018

Beschwerde eingereicht

Gegen den Entscheid des Regierungsrates haben die Einsprecher fristgerecht eine Verwaltungsgerichtsbeschwerde beim Kantonsgericht Luzern eingereicht. Somit ist die Einzonung und Erschliessung der Zihlweid noch nicht rechtskräftig. Die Umsetzung des Projektes verzögert sich weiterhin auf unbestimmte Zeit.

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